Commander Flow — Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Version 1.6 — 1. Juni 2026
BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG. MIT DER INSTALLATION ODER NUTZUNG VON COMMANDER FLOW („die Software") ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN NACHSTEHENDEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. WENN SIE NICHT EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER NUTZEN SIE DIE SOFTWARE NICHT.
Diese deutsche Fassung wird zur Bequemlichkeit bereitgestellt. Im Falle einer Abweichung haben die englische und polnische Fassung Vorrang.
1. Lizenzgeber
Die Software wird veröffentlicht und lizenziert von:
Peter's Engineering JDG (Piotr Bahdasaran, Einzelunternehmer — przedsiębiorca jednoosobowy) NIP: 9512534689 ul. KEN 19, 02-797 Warschau, Polen Kontakt: inbox@commander-flow.pro („der Lizenzgeber", „wir")
2. Lizenzgewährung — Freemium-Modell
Commander Flow ist ein Freemium-Produkt. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen eine persönliche, nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare, weltweite Lizenz zur Installation und Nutzung der Software unter den Bedingungen dieser Vereinbarung.
2.1 Free-Stufe (kostenlos). Die Free-Stufe ist ohne Bezahlung, ohne zeitliche Beschränkung und ohne Konto verfügbar. Sie umfasst:
- Sprache-zu-Text-Diktat in 25 Erkennungssprachen;
- Grundlegende Transkription mit lokaler Spracherkennung;
- 100 % Offline-Betrieb nach dem ersten Modell-Download.
Die Free-Stufe darf sowohl für persönliche als auch geschäftliche Zwecke unter Beachtung dieser Vereinbarung genutzt werden.
2.2 Pro-Stufe (kostenpflichtig). Die Pro-Stufe schaltet zusätzliche Funktionen frei, einschließlich KI-Textverfeinerung und Sprachbefehle auf markiertem Text (Übersetzen, Umschreiben, Zusammenfassen usw.). Pro-Funktionen sind in einer der folgenden Optionen verfügbar:
| Option | Preis (EUR) | Testphase | Abrechnung |
|---|---|---|---|
| Monats-Abo | €9 / Monat | 3 Tage gratis | wiederkehrend monatlich |
| Jahres-Abo | €99 / Jahr | 3 Tage gratis | wiederkehrend jährlich |
| Lifetime-Lizenz | €199 einmalig | keine Testphase | Einmalzahlung |
Preise sind in Euro angegeben, ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird, soweit anwendbar, beim Bezahlvorgang anhand des Wohnsitzlandes des Kunden gemäß den EU-Vorschriften (VAT-OSS) berechnet. Für Käufer außerhalb der EU fällt keine EU-Umsatzsteuer an.
2.3 Fortbestand der Free-Stufe. Wenn eine Pro-Lizenz ausläuft oder gekündigt wird, kehrt die Software automatisch zur Free-Stufe zurück. Die Funktionen der Free-Stufe (Diktat, Transkription) funktionieren ohne Unterbrechung — nur die Pro-Funktionen werden gesperrt.
3. Testphase und automatische Verlängerung
Indem Sie eine kostenlose Testphase im Zusammenhang mit dem Monats- oder Jahres-Abo starten, ermächtigen Sie den Lizenzgeber (über den in §6 genannten Zahlungsdienstleister), Ihr Zahlungsmittel am Ende der 3-tägigen Testphase zu belasten, sofern Sie das Abo nicht vor diesem Datum kündigen. Die Dauer der Testphase und das Datum der ersten Belastung werden Ihnen beim Bezahlvorgang vor Ihrer Bestätigung angezeigt. Sie können das Abo jederzeit über das Kundenportal kündigen.
4. Kündigung und Erstattung
4.1 Abonnements. Sie können ein Monats- oder Jahres-Abo jederzeit kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; bis zu diesem Datum behalten Sie den Pro-Zugang. Außerhalb des in §4.3 beschriebenen gesetzlichen Widerrufsrechts werden für nicht genutzte Zeit innerhalb eines Abrechnungszeitraums keine anteiligen Erstattungen gewährt.
4.2 Lifetime-Lizenz. EU-Verbrauchern steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß Richtlinie 2011/83/EU zu. Die Lifetime-Lizenz wird als digitaler Inhalt mit sofortiger Wirkung geliefert. Um diese sofortige Lieferung zu ermöglichen, bittet der Lizenzgeber Sie beim Bezahlvorgang um (a) ausdrückliche vorherige Zustimmung zur sofortigen Vertragsausführung und (b) Bestätigung, dass Sie infolgedessen Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht verlieren, wie es Artikel 16 Abs. 1 Buchstabe m der Richtlinie 2011/83/EU zulässt. Der Lizenzgeber bestätigt diese Zustimmung und Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (Stripe- Quittung und Begrüßungs-E-Mail). Wenn Sie diese Zustimmung beim Bezahlvorgang nicht geben, wird die Lifetime-Lizenz nicht aktiviert und das 14-tägige Widerrufsrecht bleibt vollständig bestehen.
4.3 Widerrufsrecht für Abonnements (erste 14 Tage nach der ersten bezahlten Abbuchung).
Bei Monats- und Jahres-Abos können Sie während der kostenlosen
Testphase kündigen, um jegliche Belastung zu vermeiden. Zusätzlich
behalten EU-Verbraucher das gesetzliche Recht, innerhalb von 14
Tagen ab der ersten bezahlten Abbuchung (d. h. nach Umwandlung der Testphase in einen bezahlten
Plan) zu widerrufen. Senden Sie zur Ausübung dieses Rechts eine
eindeutige Erklärung an inbox@commander-flow.pro (das in §16
referenzierte Muster-Widerrufsformular kann verwendet werden). Bei
ordnungsgemäßer Ausübung erstattet der Lizenzgeber die erste bezahlte
Abbuchung abzüglich eines anteiligen Betrags für den bereits
verbrauchten Zeitraum bezahlten Zugangs gemäß Artikel 14 Absatz 3 der
Richtlinie 2011/83/EU.
5. „Lifetime" — Definition, Mindestlaufzeit und Kontinuitätsgarantie
Die Lifetime-Lizenz berechtigt den Lizenznehmer zur Nutzung der Pro-Funktionen während der operativen Lebensdauer des Commander- Flow-Dienstes, definiert als der Zeitraum, in dem der Lizenzgeber die Lizenz-Ausstellungsinfrastruktur, auf die sich die Software für die Aktivierung und Erneuerung ihrer Vertrauensartefakte stützt, aktiv betreibt.
Der Lizenzgeber verpflichtet sich zu einer garantierten operativen Mindestlaufzeit von sechsunddreißig (36) Monaten ab dem Datum Ihres Kaufs. Während dieser 36 Monate wird der Lizenzgeber das nachstehend beschriebene Einstellungsverfahren nicht einleiten.
Sollte der Lizenzgeber den Dienst nach Ablauf der 36-monatigen Mindestlaufzeit einstellen, wird er:
- den Inhabern einer Lifetime-Lizenz mindestens neunzig (90) Tage vorher eine E-Mail-Benachrichtigung senden, und
- eine Offline-Aktivierungsdatei ausgeben, die die Pro-Funktionen ohne weitere Serverabhängigkeit für mindestens vierundzwanzig (24) Monate ab dem Datum dieser Mitteilung verlängert.
Insgesamt erhält jeder Lifetime-Lizenz-Inhaber damit eine vertragliche Mindestgarantie von mindestens 36 Monaten vollwertigem Pro-Service plus 24 Monaten offline-erweitertem Pro-Service nach der Einstellungsmitteilung — insgesamt etwa fünfeinhalb Jahre voll funktionsfähiger Pro-Funktionalität ab Kauf.
Diese Klausel schützt Lifetime-Lizenz-Inhaber vor einer plötzlichen Einstellung und wahrt gleichzeitig das Recht des Lizenzgebers auf eine geordnete Abwicklung.
6. Zahlung und Steuern
Zahlungen für Pro-Stufen werden von Stripe Payments Europe, Ltd. („Stripe") abgewickelt, und Steuern werden von Stripe Tax berechnet. Mit dem Kauf erklären Sie sich mit den Bedingungen von Stripe einverstanden. Der Lizenzgeber speichert keine vollständigen Zahlungskartendaten; Verantwortlicher für diese Daten ist Stripe.
Rechnungen werden automatisch über Stripe ausgestellt und im Kundenportal verfügbar gemacht. Der Lizenzgeber erklärt im Rahmen der polnischen VAT-OSS-Verfahren die Umsatzsteuer für B2C-Verkäufe an EU-Verbraucher.
7. Updates
Updates der Software werden vom Lizenzgeber als neue Installationspakete
über commander-flow.pro verteilt. Die Software kontaktiert keinen
Drittanbieter-Update-Kanal; Updates werden angewendet, wenn Sie eine
neue Version herunterladen. Der Lizenzgeber kann nach eigenem Ermessen
Updates und neue Funktionen veröffentlichen. Alle Lizenzstufen erhalten
Bugfixes und Sicherheits-Updates für die Dauer der entsprechenden
Lizenz — gemäß der Konformitätspflicht aus der Richtlinie (EU) 2019/770
über digitale Inhalte.
Lifetime-Lizenz-Inhaber erhalten Funktions-Updates innerhalb der Hauptversion, die sie erworben haben. Ein Wechsel zur nächsten Hauptversion kann einen zusätzlichen Kauf erfordern; der Lizenzgeber wird darüber mindestens dreißig (30) Tage im Voraus per E-Mail informieren.
8. Hardware-Bindung (Pro)
Pro-Lizenzen sind an ein Gerät pro Lizenz gebunden. Ein Gerät wird durch einen Hardware-Fingerabdruck identifiziert, der lokal auf Ihrem Computer berechnet wird. Reaktivierung auf einem neuen Gerät ist über das Wiederherstellungsverfahren im Kundenportal möglich. Übermäßige Aktivierungen über mehrere Geräte können als Lizenzteilung gewertet werden und zur Sperrung der Lizenz ohne Erstattung führen.
9. Drittanbieterkomponenten und lokale Modelle
Die Software enthält Open-Source-Komponenten und lädt beim ersten Start lokale Machine-Learning-Modelle herunter. Ein vollständiger Katalog solcher Komponenten und der jeweiligen Lizenzen findet sich im Dokument „Drittanbieter-Open-Source-Hinweise", das Bestandteil Ihrer Annahme ist.
Wesentliche an Sie weitergegebene Pflichten:
- Das Spracherkennungsmodell NVIDIA Parakeet-TDT 0.6B v3 wird unter der Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz (CC-BY-4.0) verwendet. Namensnennung: NVIDIA Corporation.
- Das optionale große Sprachmodell Kurogo-Gemma-4 unterliegt den Google Gemma Terms of Use und der Gemma Prohibited Use Policy. Mit dem Herunterladen dieses Modells akzeptieren Sie die genannten Dokumente. Die Software ist auch ohne dieses Modell voll funktionsfähig; alternativ stehen Qwen-Modelle (Apache-2.0) zur Verfügung.
10. Zulässige Nutzung
Sie verpflichten sich, weder selbst noch Dritten zu erlauben:
(a) die Software durch Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder auf andere Weise zu untersuchen, um den Quellcode oder zugrundeliegende Konzepte der binären Distribution abzuleiten, außer in dem nach zwingendem Recht erlaubten Umfang; (b) urheberrechtliche oder sonstige rechtliche Hinweise in der Software zu entfernen, zu ändern oder zu verschleiern; (c) Ihre Lizenzschlüssel an Dritte zu unterlizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen oder zu übertragen; (d) die Lizenzierungs- oder Aktivierungsmechanismen zu umgehen oder zu manipulieren; (e) die Software zur Verletzung von Rechten Dritter, zum Verstoß gegen geltendes Recht oder zu Zwecken zu nutzen, die durch die Gemma Prohibited Use Policy bei Verwendung des Gemma-Modells untersagt sind; (f) die Software zur Aufzeichnung der Stimme anderer Personen ohne die nach den Gesetzen Ihrer Jurisdiktion erforderliche Einwilligung zu verwenden.
11. Geistiges Eigentum
Die Software, einschließlich Quellcode, kompilierter Binärdateien, Benutzeroberflächen-Design, Markenelemente und begleitender Dokumentation, ist Eigentum des Lizenzgebers oder seiner Lizenzgeber und durch Urheberrecht und sonstige Schutzrechte geschützt. Diese Vereinbarung überträgt Ihnen kein Eigentum an geistigem Eigentum; sie gewährt lediglich die in §2 beschriebene beschränkte Lizenz.
12. Keine Gewährleistung
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN" UND „WIE VERFÜGBAR" OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLT, UNTERBRECHUNGSFREI ODER FEHLERFREI FUNKTIONIERT.
Diese Bestimmung gilt im maximal nach geltendem Recht zulässigen Umfang und beschränkt nicht Ihre zwingenden Verbraucherrechte nach den geltenden EU-Verbraucherschutzgesetzen.
13. Haftungsbeschränkung
Im maximal nach geltendem Recht zulässigen Umfang übersteigt die Gesamthaftung des Lizenzgebers im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung nicht den Gesamtbetrag, den Sie dem Lizenzgeber für die Software in den zwölf (12) Monaten vor dem anspruchsbegründenden Ereignis gezahlt haben. Der Lizenzgeber haftet nicht für mittelbare, beiläufige, besondere, Folge- oder Strafschäden, einschließlich entgangenem Gewinn, entgangenen Umsätzen, Datenverlust oder entgangenen Geschäftsmöglichkeiten.
Nichts in dieser Vereinbarung schließt oder beschränkt die Haftung des Lizenzgebers für (a) grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, (b) Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit oder (c) jede Haftung, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
14. Laufzeit und Beendigung
Diese Vereinbarung gilt, solange Sie die Software nutzen. Der Lizenzgeber kann die Vereinbarung und die zugehörigen Pro-Lizenzen bei einem wesentlichen Verstoß gegen die Bedingungen kündigen (insbesondere §10). Bei Beendigung müssen Sie die Nutzung der Software einstellen und alle Kopien deinstallieren. Die Free-Stufe kann nach Ermessen des Lizenzgebers wiederhergestellt werden, wenn der Verstoß behoben wird. Eine Beendigung berechtigt nicht zu einer Erstattung, außer in den Fällen, die das zwingende Verbraucherrecht vorsieht.
15. Datenschutz
Ihre Nutzung der Software unterliegt der Commander Flow Datenschutzerklärung, die Ihnen zusammen mit dieser Vereinbarung vorgelegt wird und einen integralen Bestandteil Ihrer Annahme bildet.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und außergerichtliche Verbraucherstreitbeilegung
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Polen unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden der ausschließlichen Zuständigkeit der für den eingetragenen Sitz des Lizenzgebers zuständigen polnischen Gerichte unterworfen.
Wenn Sie EU-Verbraucher sind, entzieht Ihnen diese Klausel nicht den Schutz, den die zwingenden Bestimmungen des Rechts Ihres gewöhnlichen Aufenthaltslandes gewähren.
Außergerichtliche Verbraucherstreitbeilegung (AS / ADR). Wenn Sie Verbraucher sind und Ihre Beschwerde beim Lizenzgeber nicht zufriedenstellend bearbeitet wurde, können Sie den Streit der zuständigen polnischen Verbraucherstreitbeilegungsstelle vorlegen, die für den eingetragenen Sitz des Lizenzgebers zuständig ist:
Wojewódzki Inspektorat Inspekcji Handlowej w Warszawie ul. Sienkiewicza 3, 00-015 Warschau, Polen https://wiih.org.pl +48 22 826 18 30
Sie behalten ferner das Recht, den Streit vor das zuständige Gericht zu bringen. Die Inanspruchnahme der außergerichtlichen Streitbeilegung ist für beide Seiten freiwillig und beschränkt nicht Ihren Zugang zum Rechtsweg.
Widerrufsrecht — Musterformular. Ein Muster-Widerrufsformular (Anhang I(B) der Richtlinie 2011/83/EU) ist unter https://commander-flow.pro/legal/withdrawal-form veröffentlicht und kann von EU-Verbrauchern zur Ausübung ihres gesetzlichen Widerrufsrechts verwendet werden, sofern es nach §4 anwendbar ist.
17. Änderungen dieser Vereinbarung
Der Lizenzgeber kann diese Vereinbarung aufgrund von Änderungen der Software, des geltenden Rechts oder der Geschäftspraktiken aktualisieren. Bei wesentlichen Änderungen zeigt die nächste Version der Software den aktualisierten Text an und verlangt vor Ausführung Ihre Annahme. Eine fortgesetzte Nutzung der Software nach erfolgter Annahme stellt Ihr Einverständnis mit den geänderten Bedingungen dar.
18. Allgemeines
Diese Vereinbarung bildet zusammen mit der Datenschutzerklärung und den Drittanbieter-Hinweisen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber bezüglich der Software und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Mitteilungen. Sollte eine Bestimmung undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft.
Die Software ist für die allgemeine private und geschäftliche Nutzung als Produktivitätswerkzeug für berufstätige Erwachsene bestimmt. Sie richtet sich nicht an Kinder. Mit der Installation und Nutzung der Software bestätigen Sie, dass Sie das in Ihrer Jurisdiktion geltende Mindestalter für die digitale Einwilligung erreicht haben (in Polen und den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten 16 Jahre; einige Mitgliedstaaten erlauben eine Absenkung auf 13 Jahre). Personen unter diesem Alter dürfen die Software nur mit ausdrücklicher Zustimmung eines Elternteils oder gesetzlichen Vertreters nutzen. Der Lizenzgeber sammelt nicht wissentlich Daten von Kindern unter diesen Schwellen; sollte der Lizenzgeber von einer solchen Erhebung erfahren, werden die Daten unverzüglich gelöscht.
19. Kontakt
Bei Fragen zu dieser Vereinbarung wenden Sie sich bitte an:
- E-Mail: inbox@commander-flow.pro
- Postanschrift: Peter's Engineering JDG, ul. KEN 19, 02-797 Warschau, Polen
- Website: https://commander-flow.pro
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